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Wednesday, Jun 04, 2025

Apple legt Berufung gegen EU-Recht über Anforderungen zur Nutzer Datenweitergabe ein.

Technologieriese bestreitet Interoperabilitätsregeln und nennt Datenschutzbedenken sowie potenzielle Sicherheitsrisiken für europäische Nutzer.
Ein großes Technologieunternehmen hat Teile des Digital Markets Act angefochten, eines Gesetzes, das darauf abzielt, digitale Märkte in der Europäischen Union zu regulieren.

Der Einspruch richtet sich speziell gegen die Interoperabilitätsanforderungen des Gesetzes, die vorschreiben, dass bestimmte Daten, wie den Inhalt von Benachrichtigungen und Informationen zu WLAN-Netzwerken, Drittfirmen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Diese Daten werden derzeit auf dem Gerät verarbeitet und in verschlüsselter Form gespeichert, was bedeutet, dass selbst das Unternehmen selbst keinen Zugriff darauf hat.

Das Gesetz verlangt jedoch nicht, dass Drittanbieter, die auf diese Daten zugreifen, die gleichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten.

Das Unternehmen hat erklärt, dass diese Anforderungen erhebliche Risiken für die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer darstellen, da sie 'datenhungrigen Unternehmen' den Zugriff auf sensible Informationen ermöglichen könnten.

Die Interoperabilitätsregeln sollen schrittweise eingeführt werden, wobei die Weitergabe bestimmter Daten bis Ende 2025 erforderlich ist und die vollständige Umsetzung bis Juni 2026 erwartet wird. Andere Unternehmen, einschließlich solcher aus der Technologie- und Fitnessbranche, haben argumentiert, dass der Zugriff auf Benutzerbenachrichtigungen und Geräte-Konfigurationsinformationen für einen fairen Wettbewerb mit integrierten Geräten notwendig ist.

Das Beschwerdeverfahren ist im Gange, und mit einem endgültigen Urteil der EU wird in den kommenden Monaten gerechnet.
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