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Wednesday, Jan 07, 2026

Die kanadische Schauspielerin Claire Brosseau reicht eine Gerichtsherausforderung für den Zugang zu assistiertem Sterben in ausschließlich psychiatrischen Fällen ein.

Die kanadische Schauspielerin Claire Brosseau reicht eine Gerichtsherausforderung für den Zugang zu assistiertem Sterben in ausschließlich psychiatrischen Fällen ein.

Ihr Fall kollidiert mit Kanadas verzögerter Ausweitung der medizinischen Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen, die nun bis März zweitausendsiebenundzwanzig verschoben wurde.
Eine kanadische Schauspielerin und Komikerin, Claire Brosseau, ist zu einer zentralen Figur in Kanadas erneuter Debatte darüber geworden, ob Menschen, die unter schwerer, schwer behandelbarer psychischer Erkrankung leiden, Anspruch auf medizinische Hilfe beim Sterben haben sollten.

Brosseau, achtundvierzig, sagt, dass sie seit ihrer Jugend mit psychischer Krankheit lebt und mehr als drei Jahrzehnte damit verbracht hat, durch Diagnosen, hospitalisierte Behandlungen und wiederholte Therapieversuche zu radeln, die, so ihr Bericht, keine nachhaltige Erleichterung brachten.

Sie strebt Zugang zu medizinischer Hilfe beim Sterben an, auch wenn das Leiden nur psychisch ist.

Der aktuelle rechtliche Rahmen Kanadas erlaubt keine medizinische Hilfe beim Sterben, wenn eine psychische Erkrankung die einzige zugrunde liegende medizinische Bedingung ist.

Diese Ausnahme sollte sich ändern, aber die geplante Erweiterung wurde verschoben und soll jetzt am siebzehnten März zweitausend siebenundzwanzig in Kraft treten.

Vor diesem Hintergrund hat Brosseau eine rechtliche Herausforderung vor dem Obersten Gerichtshof von Ontario angestrebt und argumentiert, dass die Ausnahme Menschen mit psychischem Leiden anders behandelt als diejenigen mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, die nach den bestehenden Regeln einen Anspruch erzielen können.

Sie bringt den Fall zusammen mit John Scully voran, einem ehemaligen Kriegsberichterstatter, der an posttraumatischer Belastungsstörung leidet.

Brosseaus persönliche Geschichte hat besondere Aufmerksamkeit erregt, da sie an der unangenehmen Schnittstelle von Autonomie, Medizin und öffentlicher Verantwortung steht.

Befürworter der Erweiterung der Anspruchsberechtigung argumentieren, dass anhaltendes psychologisches Leiden ebenso unerbittlich und lähmend sein kann wie körperliche Krankheiten und dass gleiche Würde gleichen Zugang zu Entscheidungen am Lebensende erfordert.

Andere warnen, dass psychische Krankheiten das Urteil verfälschen können, dass die Symptome schwanken können und dass es die Pflicht des Gesundheitssystems ist, Pflege- und Genesungswege zu stärken, anstatt den Tod als Lösung zu normalisieren.

Selbst unter Klinikern, die mit Fällen wie dem von Brosseau vertraut sind, können die Ansichten darüber, ob psychisches Leiden als wirklich nicht heilbar angesehen werden kann, stark auseinandergehen und wie man Fehler vermeiden kann, während man die persönliche Autonomie respektiert.

Die gerichtliche Herausforderung zwingt Kanada nun dazu, sich mit einer schwierigen Frage auseinanderzusetzen, die es verschoben, aber nicht gelöst hat: Wie kann man schutzbedürftige Menschen schützen und gleichzeitig anerkennen, dass einige Leiden über die Grenzen der verfügbaren Behandlung hinaus bestehen bleiben können?

Das Ergebnis wird die Grenzen der medizinischen Hilfe beim Sterben in den kommenden Jahren prägen.
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