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Tuesday, Dec 23, 2025

Italien führt Entschädigung für Fahrer ein, die auf Autobahnen verspätet sind.

Italien führt Entschädigung für Fahrer ein, die auf Autobahnen verspätet sind.

Ab Sommer zweitausendsechsundzwanzig haben Fahrer und Touristen Anspruch auf Rückerstattungen bei erheblichen Verzögerungen, die durch geplante Straßenarbeiten verursacht werden.
Staus werden bald einen monetären Wert haben.

Italien bereitet sich darauf vor, die Regeln für seine Autobahnmaut zu ändern, indem ein neues Entschädigungsmechanismus eingeführt wird, das es Fahrern, einschließlich Touristen, ermöglicht, Rückerstattungen für erhebliche Verzögerungen aufgrund von Infrastrukturarbeiten zu erhalten.

Ab dem Sommer zweitausendsechsundzwanzig wird Italien ein neues Entschädigungssystem einführen, das es Fahrern ermöglicht, Rückerstattungen für Verzögerungen zu beantragen, die durch Straßenbauarbeiten auf mautpflichtigen Autobahnen verursacht werden.

Die Reform, die von der Italienischen Transportregulierungsbehörde, bekannt als Autorità di Regolazione dei Trasporti, vorgestellt wurde, gilt als die erste ihrer Art in Italien und setzt einen neuen Maßstab auf internationaler Ebene.

Unter den neuen Regeln haben Fahrer Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung der Mautgebühren, wenn ihre Reisezeit die erwartete Dauer aufgrund von Überlastungen, die durch geplante Infrastrukturarbeiten verursacht wurden, überschreitet.

Im Kern des Systems steht ein automatisierter Vergleichsmechanismus, der die tatsächliche Reisezeit mit der vorher bestimmten voraussichtlichen Ankunftszeit vergleicht.

Wenn die Verzögerung den definierten Schwellenwert überschreitet, kann ein Entschädigungsantrag gemäß den festgelegten Kriterien eingereicht werden.

Die Anspruchsberechtigung für Entschädigung wird durch die Länge der Reise bestimmt.

Für Fahrten kürzer als dreißig Kilometer haben Fahrer Anspruch auf eine Rückerstattung, unabhängig von der Dauer der Verzögerung.

Für Reisen zwischen dreißig und fünfzig Kilometern gilt die Entschädigung ab einer Verzögerung von zehn Minuten.

Für Fahrten, die länger als fünfzig Kilometer sind, beginnt die Anspruchsberechtigung bei einer Verzögerung von fünfzehn Minuten.

In Fällen, in denen die Verkehrsstörung länger als drei Stunden dauert, haben Fahrer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Mautgebühr.

Die Entschädigung wird jedoch nur gewährt, wenn die Verzögerung durch geplante Straßenbauarbeiten verursacht wird.

Notfallreparaturen, Verkehrsunfälle, extrem Wetterereignisse oder Rettungs- und Notfalleinsätze sind ausdrücklich von der Regelung ausgeschlossen.

Das System wird schrittweise ab dem ersten Juni zweitausendsechsundzwanzig eingeführt und gilt zunächst für Straßen, die von einem einzelnen Betreiber verwaltet werden.

Mautstraßen, die von mehreren Betreibern verwaltet werden, werden ab dem ersten Dezember zweitausendsechsundzwanzig in das System integriert.
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