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Sunday, Nov 30, 2025

Schweizer Wähler lehnen überwältigend eine Erbschaftssteuer von 50 % für die Super-Reichen ab.

Schweizer Wähler lehnen überwältigend eine Erbschaftssteuer von 50 % für die Super-Reichen ab.

Referendum schlägt fehl, da über vier Fünftel der Wähler gegen die umfassende Bundesabgabe auf Erbschaften über CHF 50 Millionen sind.
Am Sonntag lehnten die Schweizer Bürger emphatisch einen vorgeschlagenen bundesweiten Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf Vermögenswerte über 50 Millionen CHF (rund 62 Millionen US-Dollar) ab.

Mit einer Wahlbeteiligung von etwa 42 Prozent stimmten mehr als 80 Prozent der Wähler mit „Nein“.

Die Initiative, die von der Jugendorganisation der linksgerichteten Sozialdemokraten vorangetrieben wurde, hätte einen signifikanten Wandel in der langjährigen Tradition der Erbschaftsregelungen auf Kantonsebene in der Schweiz markiert.

Laut dem Vorschlag sollten die Einnahmen für klimarelevante Projekte bestimmt werden.

Kritiker – darunter die Bundesregierung, Unternehmer und Steuerfachleute – warnten jedoch, die Abgabe würde die Anziehungskraft der Schweiz als stabilen, steuerlich günstigen Standort für Familien, Unternehmer und wohlhabende Einzelpersonen gefährden.

Sie argumentierten, dass sie jahrzehntelange Vorhersehbarkeit in der Nachlassplanung untergraben und eine Verlagerung ins Ausland anstoßen könnte.

Der regierende Bundesrat der Schweiz sowie beide Häuser des Parlaments hatten den Wählern geraten, die Maßnahme abzulehnen, unter Verweis auf Bedenken hinsichtlich rechtlicher Unsicherheit, Störungen für familiengeführte Unternehmen und potenzieller Steuerverluste, falls wohlhabende Bewohner das Land verlassen würden.

Einige Anwälte und Banker hatten bereits festgestellt, dass allein die bloße Aussicht auf die Steuer das private Vermögensmanagement verunsichert hatte und einige Eigentümer von kleinen und mittleren Unternehmen dazu veranlasst hatte, ihren Wohnsitz im Land zu überdenken.

Befürworter der Steuer argumentierten, dass die ultrareichen überproportional zum Umweltschaden beitrügen und die Einnahmen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden könnten – eine Sache, die mit langfristigen globalen Verpflichtungen in Einklang steht.

Doch die eindeutige öffentliche Ablehnung unterstreicht das vorherrschende Vertrauen in das dezentrale, kantonale Steuersystem der Schweiz und ihr Modell moderater, vorhersehbarer Steuerlasten.

Das Ergebnis bewahrt den Status quo der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in den verschiedenen Kantonen des Landes, zumindest vorerst.

Der deutliche Abstand der Ablehnung verringert die Wahrscheinlichkeit, dass ein ähnlicher bundesweiter Vorschlag in naher Zukunft ernsthaft wiederbelebt wird.
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