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Friday, Jun 06, 2025

Bundestag untersucht potenzielle illegale Parteispende: Elon Musks Unterstützung der AfD

Bundestag untersucht potenzielle illegale Parteispende: Elon Musks Unterstützung der AfD

Der Bundestag untersucht, ob Elon Musks Unterstützung der deutschen AfD auf der Plattform X eine unzulässige politische Spende im Sinne der reformierten Parteispendengesetze darstellt.
Der Deutsche Bundestag prüft derzeit, ob Elon Musks jüngste Werbeaktivitäten für die Alternative für Deutschland (AfD) auf seiner Social-Media-Plattform X als illegale Parteispende eingestuft werden könnten.

Diese Untersuchung wurde durch Bedenken der Nichtregierungsorganisation LobbyControl ausgelöst, die sich auf die Überwachung politischer Einflussnahme und Transparenz spezialisiert hat.

Elon Musk, renommierter Unternehmer und Eigentümer der Social-Media-Plattform X, hat eine Live-Diskussion mit Alice Weidel, der AfD-Kanzlerkandidatin, geplant.

Diese Veranstaltung, die für Donnerstagabend geplant ist, fällt strategisch mit den Tagen vor dem AfD-Parteitag zusammen und zieht erhebliche Aufmerksamkeit hinsichtlich der möglichen rechtlichen Implikationen unter den deutschen Parteienspendenregeln auf sich.

Die Prüfung des Bundestages konzentriert sich darauf, ob Musks ausdrückliche Unterstützung und weitreichende Verbreitung von AfD-fokussierten Inhalten auf X – die unter normalen Umständen einen erheblichen finanziellen Wert haben könnten – als eine Form von politischer Werbung angesehen werden könnten.

Diese Interpretation ist von Bedeutung, da laut dem ab Anfang 2024 gültigen neuen Parteiengesetz Wahlwerbung durch Dritte als Parteispende gilt.

Entscheidender ist, dass politische Spenden aus Nicht-EU-Ländern, wie den Vereinigten Staaten, wo Musk und X ansässig sind, ausdrücklich verboten sind.

LobbyControl, das sich für demokratische Kontrolle und Transparenz in Deutschland und Europa einsetzt, hebt hervor, dass die Aufmerksamkeit, die Musks Diskussion mit Weidel erhält, die von gewöhnlichen Nutzern der Plattform wahrscheinlich übersteigt.

Die NGO legt nahe, dass eine derart prominente Verstärkung durch eine nicht EU-ansässige Person tatsächlich gegen Deutschlands strenge Parteinanzierungsgesetze verstoßen könnte.

Diese Untersuchung greift auf einen Präzedenzfall aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Jahr 2020 zurück.

In diesem Fall waren die Werbeaktivitäten des Schweizer Unternehmens Goal AG für den damaligen AfD-Politiker Jörg Meuthen während des Landtagswahlkampfs 2016 in Baden-Württemberg als illegal beurteilt worden.

Die Entscheidung des Gerichts stimmte mit der Haltung des Bundestages überein, was zu einer Strafzahlung führte.

Das Ergebnis dieser Untersuchung des Bundestages, das erwartungsgemäß die Grenzen des zulässigen ausländischen Einflusses bei deutschen Wahlen klären wird, könnte die Diskussion um Kampagnenfinanzierung und politische Unterstützung in einer zunehmend vernetzten globalen Umgebung weiter gestalten.
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