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Saturday, Dec 13, 2025

Die deutsche Aktivistin Maja T. beginnt einen Hungertod inmitten rechtlicher Kämpfe in Ungarn.

Maja T., ein nicht-binärer Aktivist, der aus Deutschland ausgeliefert wurde, tritt in den Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen zu protestieren und fordert die Rückkehr nach Deutschland.
Maja T., ein nicht-binärer Aktivist aus Deutschland, hat am 5. Juni einen Hungerstreik als Protest gegen angeblich unmenschliche Gefängnisbedingungen in Ungarn begonnen.

In einer Erklärung äußerte Maja T. ihr Unbehagen darüber, dass sie in ihrer Zelle ständig Videoüberwachung ausgesetzt ist und außerhalb davon sieben Monate lang Handfesseln tragen musste.

Maja T. ist seit ihrer Auslieferung aus Deutschland im Juni 2024 in Einzelhaft in Budapest eingesperrt.

Die rechtlichen Schwierigkeiten für Maja T. begannen, nachdem sie beschuldigt wurde, mehrere Personen während einer neo-nazistischen Veranstaltung, die als „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023 bekannt ist, angegriffen und schwer verletzt zu haben. Die ungarische Staatsanwaltschaft hat Maja T. wegen mehrerer counts von schwerer Körperverletzung angeklagt, was eine mögliche Haftstrafe von bis zu 24 Jahren nach ungarischem Recht nach sich ziehen könnte.

Zu Beginn des Prozesses wurde Maja T. öffentlich mit Handfesseln, Fußfesseln und an einer Leine in den Gerichtssaal eskortiert, was erhebliche Aufmerksamkeit und Kritik auf sich zog.

In einer während des Verfahrens gegebenen Erklärung kritisierte Maja T. die Behandlung von LGBTQ+-Personen in Ungarn und bemerkte, dass sie „Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts marginalisiert und trennt.“ Die Beschuldigte lehnte ein Angebot der Staatsanwaltschaft für ein Schuldbekenntnis im Austausch gegen eine 14-jährige Haftstrafe ab und entschied sich stattdessen, ihre Sichtweise zu den politischen Implikationen ihres Falls zu teilen.

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig angesehen, das zahlreiche Menschenrechtsverletzungen hervorhob, einschließlich unzureichender Lebensbedingungen, schlechter Hygiene und Behandlung von Gefangenen in ungarischen Einrichtungen.

Dieses Urteil verwies auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und stärkte das Argument gegen die Auslieferung von Personen, die das Risiko unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind.

Obwohl die verfassungsrechtliche Beschwerde bezüglich dieser Auslieferung anerkannt wurde, kam sie nach der Auslieferung an.

Maja T.s Familie, insbesondere ihr Vater, hat Bedenken hinsichtlich der Art des Prozesses und der Bedingungen, unter denen Maja T. festgehalten wird, geäußert.

Berichte deuten darauf hin, dass Maja T. eine Routine im Gefängnis etabliert hat, die Bewegung und Beschäftigungen wie Lesen und Schreiben umfasst, doch die psychologischen und physischen Auswirkungen der Einzelhaft sind deutlich zu spüren.

Unterstützung für Maja T. ist von verschiedenen politischen Persönlichkeiten gekommen, darunter Mitglieder der sozialistischen Linken Partei Deutschlands und Vertreter des Europäischen Parlaments.

Carola Rackete, eine MEP, besuchte Maja T. in der Haft und äußerte Bedenken hinsichtlich ihrer Einzelhaft, die Berichten zufolge aufgrund ihrer nicht-binären Identität erfolgt.

Rackete hat die deutsche Regierung aufgefordert, eine entschiedenere Haltung bezüglich der Behandlung von Inhaftierten in Ungarn und den angeblichen Menschenrechtsverletzungen einzunehmen.

Angesichts von Maja T.s Situation haben sechs weitere Personen, die mit demselben Vorfall in Budapest in Verbindung stehen, es geschafft, einer Auslieferung zu entgehen und sich im Januar den deutschen Behörden zu stellen.

Berichte bestätigen, dass diese Personen voraussichtlich nicht nach Ungarn geschickt werden, angesichts der Priorität der laufenden Ermittlungen in Deutschland.

Die Entwicklungen im Fall von Maja T. ziehen weiterhin Aufmerksamkeit auf breitere Spannungen in Bezug auf Menschenrechte und rechtliche Standards im Kontext des politischen Geschehens in Ungarn.
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