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Thursday, Apr 03, 2025

EU-Parlament hebt Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron im Zuge laufender Ermittlungen auf

Eine Untersuchung eines umstrittenen Beitrags in sozialen Medien veranlasst das Europäische Parlament, rechtliche Maßnahmen gegen den deutschen Abgeordneten aufrechtzuerhalten.
Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die Immunität von Petr Bystron, einem Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD), aufzuheben, was weitere Ermittlungen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ermöglicht.

Die Entscheidung, die in Straßburg getroffen wurde, folgt einem Antrag der Münchener Staatsanwaltschaft in Bezug auf einen Social-Media-Beitrag, der eine Collage mehrerer prominenter deutscher Politiker zeigt.

In der Collage sind einige Politiker abgebildet, die ihren rechten Arm heben, was die Behörden als einen Eindruck werten, dass sie einen Nazi-Gruß ausführen.

Bystron wird vorgeworfen, diese Interpretation stillschweigend akzeptiert und Symbole verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben.

Er hat erklärt, dass das Bild über ein Jahr lang keine Beschwerden hervorgerufen habe und deutete an, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Europawahlen angesetzt wurden.

"Erst mit dem Auftreten des EU-Wahlkampfes fand die Staatsanwaltschaft darin einen Nazi-Gruß und inszenierte einen mediengetriebenen Prozess gegen mich", kommentierte er.

Diese Maßnahme erfolgt, nachdem der Bundestag 2023 zuvor die parlamentarische Immunität von Bystron aufgehoben hatte, während er noch Mitglied des Deutschen Bundestages war.

Seit seiner Wahl zum Europäischen Parlament wurden alle laufenden rechtlichen Verfahren ausgesetzt, bis das EU-Parlament eine Entscheidung über seine Immunität traf.

Neben diesen Vorwürfen sieht sich Bystron weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruption und Geldwäsche gegenüber.

Ihm wird verdächtigt, Gelder im Zusammenhang mit dem pro-kremlischen Medium "Voice of Europe" erhalten zu haben, im Austausch dafür, russische Interessen während seiner Amtszeit im Bundestag zu fördern.

Bystron hat die Vorwürfe konsequent zurückgewiesen und die rechtlichen Schritte als politisch motiviert bezeichnet.

Das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt, bis ein endgültiges rechtliches Urteil gefällt wird.

Der Zeitrahmen für die Entscheidung des Parlaments bezüglich der Immunität im Zusammenhang mit den Bestechungsvorwürfen bleibt unklar.
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