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Friday, Aug 22, 2025

Rechtsradikaler Aktivist wegen Anstiftung verurteilt ändert Geschlecht und fordert: "Schickt mich in ein Frauengefängnis" | Der Sturm in Deutschland

Sven Liebich, ein deutscher rechtsextremer Aktivist, der wegen Anstiftung zum Hass verurteilt wurde, hat sein rechtliches Geschlecht gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz von 2024 in weiblich geändert und fordert nun eine Unterbringung in einem Frauengefängnis, was eine nationale Debatte über die Anwendung des Gesetzes ausgelöst hat.
Die rechtlichen, justiziellen und gefängnisrechtlichen Systeme Deutschlands stehen vor einer grundlegenden Herausforderung, nachdem ein far-right Aktivist, der für homophobe Äußerungen bekannt ist, wegen Hassverbrechen verurteilt und ins Gefängnis sentenced wurde. Während des Berufungsverfahrens entschied sich der Aktivist jedoch, die Geschlechtsidentität zu wechseln und wurde zu einer Frau – und beantragt nun, in einer Fraueneinrichtung untergebracht zu werden.

Jahrelang war Sven Liebich als eine Person des far-right Spektrums bekannt, die „zwischen den Regnen ging“, oft die Grenze der Legalität mit provokanten Aussagen und Handlungen überschreitend, die ihn außerhalb des Erreichens der Strafverfolgung hielten. Liebich stand auch aufgrund seiner extremistischen Aktivitäten unter Überwachung der Geheimdienste des Landes. Nach Jahren homophober und anti-immigrantischer Rhetorik, einschließlich einer Provokation im Konzentrationslager Buchenwald, wurde er strafrechtlich verfolgt und im Juli 2023 vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von anderthalb Jahren.

Im November 2024, nachdem die Strafe bestätigt wurde, als sein Berufungsantrag vom Obersten Gericht abgelehnt wurde, entschied sich Sven, das Geschlecht zu wechseln und wurde Marla Svenja Liebich, indem er das im Jahr 2024 verabschiedete „Selbstbestimmungsgesetz“ in Anspruch nahm. Dieses Gesetz ermöglicht es Einzelpersonen, ihre Geschlechtsregistrierung in offiziellen Aufzeichnungen schnell durch einen unkomplizierten Prozess zu ändern: einen Antrag beim Einwohnermeldeamt einreichen, drei Monate warten und eine Gebühr von fünfzehn Euro zahlen. Die Gesetzgebung sollte die Geschlechtsänderungen in offiziellen Aufzeichnungen für transgeschlechtliche Personen vereinfachen.

Laut der Zeitung _Der Spiegel_ könnten Marla Svenja Liebichs Motive nicht unbedingt mit der Geschlechtsidentität zusammenhängen. „Liebichs Wechsel basierte auf dem Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechte von transgeschlechtlichen Personen stärkte“, berichtete die Zeitung, „aber es ist zweifelhaft, ob der Wechsel echt ist: Jahrelang war Liebich für seine far-right Ansichten bekannt und hatte zuvor anti-queere Äußerungen gemacht. Noch im September 2023 beleidigte sie Mitglieder der LGBTQ-Gemeinschaft und sprach von ‚Trans-Faschismus.‘“

Liebich ging weiter und klagte Medien, die sie als männlich bezeichneten, jedoch wurden alle ihre Klagen von deutschen Gerichten abgewiesen. Das Dilemma liegt nun beim Justizministerium Sachsen, da das Gericht noch nicht offiziell entschieden hat, ob sie gemäß ihrer offiziellen Geschlechtsregistrierung in einem Frauengefängnis in der Stadt Chemnitz oder in einem Männervariantein für die Inhaftierung wegen Zweifel an ihren Motiven für den Wechsel untergebracht werden soll. Die Sorge in Deutschland ist, dass Liebich das neue Gesetz ausgenutzt hat, um sich über es lustig zu machen, und dass dies andere Männer ermutigen könnte, ihr Geschlecht zu ändern, um in Frauengefängnisse geschickt zu werden.
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