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Thursday, Jul 17, 2025

Bundesjustizministerin kündigt Pflichtversicherung für Naturkatastrophen an.

Bestrebungen zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und anderen elemental Schäden sollen bis 2025 gesetzlich verankert werden.
Als Reaktion auf die katastrophalen Überschwemmungen in Süddeutschland im Juni 2024 hat die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Pläne angekündigt, eine obligatorische Versicherung für Wohngebäude gegen Elementarschäden einzuführen.

In einem Gespräch mit den Medien äußerte Hubig die Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes vor Naturkatastrophen, zu dem eine umfassende Versicherung für Elementarschäden gehört.

Laut ihren Aussagen wird erwartet, dass die neue Gesetzgebung innerhalb der laufenden Legislaturperiode eingeführt wird, was einen fokussierten Ansatz zur Bewältigung der dringendsten Probleme im Zusammenhang mit extremer Witterungsereignisse, die durch den Klimawandel verursacht werden, zeigt.

Der Vorschlag spiegelt Verpflichtungen wider, die im Koalitionsvertrag gemacht wurden, um den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden zu erweitern.

Hubig betonte, dass die Initiative darauf abzielt, einen robusten Schutz zu bieten, während sichergestellt wird, dass weder Eigenheimbesitzer noch Mieter aufgrund dessen finanzielle Schwierigkeiten erleben.

Sie wies auf die Gefahren hin, die mit Überschwemmungen und Starkregen verbunden sind, und bemerkte, dass die Folgen für die Betroffenen verheerend sein können.

Hubig erklärte: „Untätigkeit ist keine Option“, da die zunehmende Häufigkeit und Schwere solcher Wetterphänomene infolge des Klimawandels die Risiken verstärken.

Derzeit decken viele Versicherungen keine Elementarschäden wie Überschwemmungen und Rückstaus ab, was zu erheblichen Staatsausgaben für Katastrophenhilfen führt.

Hubig wies darauf hin, dass staatliche Hilfen oft aus politischen Ad-hoc-Entscheidungen resultieren, auf die man sich nicht für ein langfristiges Katastrophenmanagement verlassen sollte.

Nach den vorgeschlagenen Regelungen würde das Mandat zunächst den Versicherungssektor ansprechen.

Neue Verträge für die Wohngebäudeversicherung müssen eine Deckung für Elementarschäden enthalten.

Für bestehende Policen wird es ein festgelegtes Datum geben, bis zu dem alle Wohngebäudeversicherungen den Schutz vor Elementarschäden integrieren müssen.

Um die Kosten für private Versicherer zu mindern und die Prämien für Eigenheimbesitzer überschaubar zu halten, wird ein staatliches Rückversicherungssystem in Betracht gezogen.

Die Einzelheiten, ob private Eigentümer unter bestimmten Bedingungen von der Deckung ausgeschlossen werden können, sind noch in Diskussion.

Aktuelle Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass etwas über 50 % der privaten Wohnhäuser in Deutschland gegen Elementarschäden versichert sind.

Nach den Überschwemmungstragödien in Bayern und Baden-Württemberg gab es verstärkte Forderungen nach einer verpflichtenden Versicherung, um die Eigentümer besser zu schützen.

Der GDV hat die Unterstützung des Vorschlags der Regierung zum Ausdruck gebracht, betont jedoch die Wichtigkeit der Art und Weise, wie er strukturiert wird.

Anja Käfer-Rohrbach, die stellvertretende Geschäftsführerin des GDV, bemerkte, dass eine verpflichtende Versicherung zwar helfen könnte, Schäden zu beheben, jedoch keine extremen Wetterereignisse verhindern würde.

Sie forderte außerdem strenge Bauverbote in Hochwassergebieten als Teil eines umfassenden Ansatzes zum Katastrophenrisikomanagement.

Das Überschwemmungsgeschehen Anfang Juni 2024 verursachte einen geschätzten Gesamtschaden von 4,1 Milliarden Euro in Süddeutschland, wobei etwa die Hälfte dieses Schadens möglicherweise nicht versichert war.

Insgesamt verursachten schwere Wetterereignisse im vergangenen Jahr laut GDV-Daten Schäden von etwa 5,5 Milliarden Euro in verschiedenen Sektoren.
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