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Saturday, Jun 07, 2025

Deutsches Gerichtsurteil stellt die Asylpolitik von Kanzler Merz in Frage

Ein Berliner Gericht erklärt die Rückweisepolitik der Regierung gegenüber Asylbewerbern an der Grenze für rechtswidrig, was sich auf die Migrationsagenda der konservativen Regierung auswirkt.
BERLIN — In einer bedeutenden rechtlichen Entscheidung entschied ein Berliner Gericht am Montag, dass der Versuch der deutschen Regierung, Asylsuchende an den Grenzen des Landes abzulehnen, rechtswidrig ist und ein zentrales Element von Kanzler Friedrich Merz' vorgeschlagenem Vorgehen gegen Migration untergräbt.

Das Gericht betonte, dass Personen, die während der Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet Asylanträge stellen, nicht zurückgewiesen werden dürfen.

Dieses Urteil ergab sich aus einer Beschwerde, die von drei somalischen Asylsuchenden eingelegt wurde, die im Mai aus Polen nach Deutschland eingereist waren und anschließend von der deutschen Polizei zurückgeschickt wurden.

Das Urteil stellt ein beträchtliches Hindernis für Merz dar, der kürzlich sein Amt angetreten hat und sich verpflichtet hatte, von Beginn seiner Amtszeit an ein "wirksames Einreiseverbot" für undocumented Migranten und Asylsuchende durchzusetzen.

Dieses Versprechen kam unter dem Druck der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD), die sich als führende Oppositionskraft mit einer starken anti-immigrierenden Haltung positioniert hat.

Nach Merz' Amtseinführung kündigte Innenminister Alexander Dobrindt Pläne an, mehrere Tausend zusätzliche Polizeibeamte an die Grenzen Deutschlands zu entsenden, als sichtbares Zeichen für einen Wandel in der nationalen Migrationspolitik.

Diese Initiative stieß auf Kritik von Nachbarländern, insbesondere Polen, das Bedenken hinsichtlich möglicher Verzögerungen und Störungen im Bewegungsablauf von Menschen und Waren im Schengen-Raum äußerte.

In Reaktion auf das Urteil des Gerichts stellte Dobrindt die Auswirkungen in Frage und erklärte, dass es nur für die drei somalischen Beschwerdeführer zu gelten scheine.

Er bekräftigte die Absicht der Regierung, die Rückführungsrichtlinien weiterhin durchzusetzen, und bestand darauf, dass eine rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen existiere.

Ein Sprecher des Gerichts erklärte, dass, obwohl die bindende Wirkung der Entscheidung auf den spezifischen Fall beschränkt ist, es ratsam sei, dass die Regierung das Urteil in ähnlichen zukünftigen Fällen übernimmt.

Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig und nicht anfechtbar.

Rechtsanalysten weisen darauf hin, dass die derzeitige Politik der Regierung im Widerspruch zum etablierten europäischen Recht steht, insbesondere unter Verweis auf die Dublin-Verordnung, die besagt, dass die EU-Länder Asylanträge bearbeiten müssen, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat verantwortlich ist.

Die Entscheidung des Gerichts untermauert diese Perspektive.

Dobrindt hält fest, dass Deutschland das Recht behält, die Einhaltung europäischer Vorschriften im Interesse der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung auszusetzen, und argumentiert, dass es notwendig sei, die Anforderungen, die Asylsuchende an die lokalen Gemeinden stellen, zu bewältigen.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Regierung die Behauptungen über eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht ausreichend belegt habe.

Der Zustrom von Asylsuchenden nach Deutschland hat im vergangenen Jahr um etwa 30 Prozent abgenommen, obwohl Migration ein zentraler Punkt im politischen Diskurs bleibt.

Im Jahr 2024 erhielt Deutschland etwa 230.000 Erstanträge auf Asyl, was Migration weiterhin zu einem kritischen Thema in der nationalen Politik macht.

Im Anschluss an das Urteil wird erwartet, dass Mitglieder der AfD behaupten, dass diese Entwicklung Merz' Unfähigkeit widerspiegelt, seine Versprechen zur Kontrolle der Migration einzuhalten.
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