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Sunday, May 25, 2025

Potenzielle Überarbeitungen der EU-Flugg compensation regulations

Potenzielle Überarbeitungen der EU-Flugg compensation regulations

Vorgeschlagene Änderungen könnten die Rechte auf Entschädigung von Passagieren erheblich reduzieren, während weiterhin Gespräche zwischen den EU-Mitgliedstaaten stattfinden.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der zu erheblichen Änderungen der Entschädigungsrechte von Flugpassagieren führen könnte, die von Flugverspätungen betroffen sind.

Nach den bestehenden Regelungen, die durch die Verordnung über die Entschädigung bei Flügen (EG 261) von 2004 festgelegt wurden, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, wobei die Entschädigungsbeträge je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 € liegen.

Der neue Vorschlag sieht vor, die Schwelle für Entschädigungsansprüche bei Verspätungen auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben, wiederum abhängig von der Flugdistanz.

Verbraucherschützer haben berichtet, dass bei Umsetzung dieser Änderung etwa 80 % der derzeitigen Entschädigungsansprüche entfallen könnten.

Kritik ist aus verschiedenen Kreisen laut geworden, darunter von Stefanie Hubig, der Bundesministerin der Justiz in Deutschland.

Sie hat vehementen Widerspruch gegen die vorgeschlagenen Änderungen geäußert und erklärt, dass Verbraucherrechte in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten nicht als Luxus angesehen werden sollten.

Hubig hat sich verpflichtet, für die Beibehaltung der Entschädigungsrechte bei Flugverspätungen ab drei Stunden einzutreten.

Karolina Wojtal, Mit-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ), hat die potenziellen Änderungen als einen erheblichen Rückschritt bezeichnet.

Wojtal stellte fest, dass die Mehrheit der Flugverspätungen im Bereich von zwei bis vier Stunden auftritt, und warnte, dass Fluggesellschaften möglicherweise dazu angeregt werden könnten, Flüge absichtlich zu verspätet, um Entschädigungspflichten zu vermeiden, anstatt sie zu streichen.

Im Gegensatz dazu unterstützt die Lobbygruppe Airlines for Europe (A4E) den Vorschlag zur Anhebung der Verzögerungsschwellen.

A4E argumentiert, dass längere Zeiträume notwendig sind, damit Fluggesellschaften im Falle von Betriebsstörungen alternative Flugzeuge oder Besatzungen finden können, was letztendlich den Passagieren zugutekommen würde, indem die Fluggesellschaften die Flugpläne effektiver wiederherstellen können.

Die vorgeschlagene Reform befindet sich noch in der Prüfung, und es bleibt ungewiss, wie die Mitgliedstaaten auf die Vorschläge der Kommission reagieren werden oder welche Anpassungen möglicherweise in Betracht gezogen werden.

Ein finaler Kompromiss muss auch mit dem Europäischen Parlament erzielt werden, bevor Änderungen umgesetzt werden können.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden die zukünftige Landschaft der Flugentschädigungsregulierungen in der EU bestimmen.
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