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Saturday, May 10, 2025

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD als gesicherte rechtsextremistische Vereinigung ein.

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD als gesicherte rechtsextremistische Vereinigung ein.

Umfassender Bericht hebt besorgniserregende Erkenntnisse über die Alternative für Deutschland-Partei durch den Verfassungsschutz hervor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen umfassenden Bericht veröffentlicht, der die Alternative für Deutschland (AfD) als gesicherte rechtsextremistische Partei einstuft.

Der Bericht, der über tausend Seiten umfasst, liefert besorgniserregende Beweise in Bezug auf 353 AfD-Mitglieder, von lokalen Amtsträgern bis zur Parteiführung, einschließlich Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Die Analyse des BfV zeigt, dass die AfD die verfassungsmäßig garantierte Menschenwürde untergräbt, hauptsächlich durch ihre rassistischen und xenophoben Ideologien.

Laut dem Bericht hält die Behörde das Konzept einer 'ethnisch basierten nationalen Identität' der AfD für unvereinbar mit Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes.

Die Behörde skizziert eine anhaltende Kampagne der Feindseligkeit gegen Migranten, Flüchtlinge und Muslime, die von Parteifunktionären inszeniert wird.

Die AfD wird als Darstellung von Migranten als 'bedrohliches Kollektiv' gesehen, dem 'erhöhte Gewaltbereitschaft' allein aufgrund ihrer Herkunft zugesprochen wird.

Der Bericht umfasst rund 400 Seiten herabwürdigender, nationalistische, rassistischer, anti-minderheitlicher und anti-muslimischer Aussagen von AfD-Vertretern.

Konkret angeführte Beispiele im Dokument umfassen Äußerungen von Hans-Christoph Berndt, einem lokalen AfD-Politiker, der behauptete, dass es nur noch '20, 30, 40 Millionen Deutsche im Land' gibt und Personen mit Migrationshintergrund von dieser Zählung ausschloss.

Zusätzlich äußerte der ehemalige Parteivorstandsmitglied Stephan Protschka im Dezember 2018 auf Twitter: 'Wenn ein #Hund zu einem #Wolfpack kommt, wird er dann ein #Wolf oder bleibt er ein Hund? #Passbonus.'

Das Urteil des BfV legt nahe, dass innerhalb der Partei keine Mäßigung zu erwarten ist.

Die Behörde äußert auch einen 'starken Verdacht', dass die AfD gegen die Prinzipien der Demokratie handelt.

In ihren Ergebnissen stellt sie fest, dass Parteivertreter konsequent Mitglieder anderer politischer Parteien diffamieren und sie als 'Gemeinschaft politischer Gangster' oder 'Volksverräter' bezeichnen.

Diese Erkenntnisse dürften die Diskussionen über zukünftige Maßnahmen gegen die AfD verschärfen.

Als Reaktion auf die Einstufung hat die AfD angekündigt, Klage gegen die Einschätzung des BfV einzureichen. Die Partei war in früheren rechtlichen Auseinandersetzungen gegen ihre Einstufung als mutmaßlich extremistische Organisation gescheitert und hat in zwei vorherigen Instanzen verloren.
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