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Monday, Aug 25, 2025

Das islamische Recht wurde in Österreich trotz Warnungen über 'incompatible' Werte rechtlich bindend gemacht.

Das Wiener Gericht bestätigt, dass scharia-basierte Schlichtung in privaten Zivildisputen erlaubt ist, wenn beide Parteien zustimmen, was zu politischen Rückschlägen und Forderungen nach legislativen Maßnahmen führt.
Die Scharia des Islam ist in Österreich rechtlich bindend für zivilrechtliche Streitigkeiten, hat ein Gericht in der Hauptstadt des Landes bestätigt.

Zwei muslimische Männer haben ein Schiedsgericht der Scharia genutzt, um einen Fall zu klären, in dem einer dem anderen 320.000 € (277.000 £) schuldete.

Die unterlegene Partei legte Berufung beim Wiener Gericht ein und argumentierte, dass das Urteil nach Scharia mit den österreichischen Verfassungswerten unvereinbar sei und aufgrund variierter Auslegungen übermäßig willkürlich.

Das Landesgericht Wien für Zivilsachen wies die Herausforderung zurück und erklärte, dass private Personen zivilrechtliche Streitigkeiten durch beliebige einvernehmlich vereinbarte Mittel – einschließlich islamischer Schiedsgerichtsbarkeit – lösen dürfen, solange das Ergebnis nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

Das Gericht stellte klar, dass die auf Scharia basierende Schiedsgerichtsbarkeit nur für zivilrechtliche Angelegenheiten gilt und in Strafsachen nicht anwendbar ist.

Das Urteil stieß auf sofortige Kritik.

Der Integrationsminister erklärte: „Die Scharia hat nichts mit Österreich und den Prinzipien unserer Verfassung zu tun, und es sollte dabei bleiben. Scharia-Regeln gehören nicht nach Österreich.“

Der verfassungspolitische Sprecher der Freiheitlichen Partei stellte fest: „Wenn die österreichischen Gerichte jetzt auch Schiedssprüche anerkennen, die auf Scharia-Recht basieren, unterwerfen sie sich dem Willen fanatischer Islamisten.“

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich warnte: Als EU-Muslime „dürfen wir nicht nur die Verfassung und Gesetze respektieren, sondern müssen für eine solch substanzielle Vereinbarung auch einen Anwalt und Notar konsultieren.“

Als Reaktion auf das Urteil wird erwartet, dass der von der Regierung ernannte Minister, der mit der Überprüfung bestehender Gesetze beauftragt ist, bis zum Jahresende Vorschläge entwickelt, um sicherzustellen, dass die Scharia in Zukunft nicht angewendet werden kann, beispielsweise in Standesämtern.
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