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Thursday, May 15, 2025

EU-Parlament befürwortet Vereinfachung des CBAM zur Bekämpfung von Kohlenstoffleckagen

EU-Parlament befürwortet Vereinfachung des CBAM zur Bekämpfung von Kohlenstoffleckagen

Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützen technische Änderungen zur Optimierung des Carbon Border Adjustment Mechanism.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 13. Mai 2025 den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, der darauf abzielt, den bestehenden Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu vereinfachen.

Diese Initiative ist Teil des umfassenderen 'Omnibus I' Vereinfachungspakets, das am 26. Februar 2025 eingeführt wurde. Die Entscheidung des Ausschusses spiegelt einen Konsens wider, die Änderungen auf bloße technische Klarstellungen zu beschränken, wodurch eine neue de-minimis-Massenklausel von 50 Tonnen unterstützt wird.

Es wird erwartet, dass diese Schwelle etwa 90 % der Importeure von der Regelung ausnimmt, überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie einzelne Importeure, die kleinere Importe von CBAM-Waren durchführen.

Das anhaltende Umweltziel des CBAM bleibt intakt, da die Vorschriften weiterhin 99 % der gesamten CO2-Emissionen abdecken, die den Importen wichtiger Rohstoffe wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln zugeordnet sind.

Die neuesten Änderungen zielen darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Deklaranten – diejenigen, die beabsichtigen, Waren zu importieren, die unter die CBAM-Richtlinien fallen – zu verbessern, während auch die Emissionsberechnungen vereinfacht und die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem CBAM klargestellt werden, neben der Stärkung der Bestimmungen gegen Missbrauch.

Antonio Decaro, der Berichterstatter für den Vorschlag, bemerkte nach der Abstimmung, dass die Mehrheit im Ausschuss technische Änderungen priorisierte, die mit den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission übereinstimmen, und betonte die Wichtigkeit, die Integrität des CBAM zu wahren, um Kohlenstofflecks zu verhindern.

Der Ausschuss stimmte den Änderungen mit 85 Stimmen dafür, 1 dagegen und 1 Enthaltung zu.

Die vollständige Parlamentsabstimmung zur Annahme des Mandats für Verhandlungen mit dem Rat über die Gesetzgebung ist für den 22. Mai 2025 geplant.

Das CBAM der EU dient als Mechanismus, um die CO2-Bepreisung von EU-Produkten, die im EU-Emissionshandelssystem (ETS) produziert werden, mit der von importierten Waren in Einklang zu bringen.

Diese Initiative zielt auch darauf ab, das Klimaziel außerhalb der Europäischen Union zu fördern.

Eine Bewertung der Kommission über die mögliche Ausweitung des CBAM auf weitere ETS-Sektoren, die dem Risiko von Kohlenstofflecks ausgesetzt sind, wird Anfang 2026 erwartet.
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