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Friday, Apr 18, 2025

Bundesarbeitsgericht stärkt den besonderen Kündigungsschutz für schwangere Frauen

Bundesarbeitsgericht stärkt den besonderen Kündigungsschutz für schwangere Frauen

Ein wegweisendes Urteil ermöglicht verspätete rechtliche Ansprüche für schwangere Mitarbeiterinnen, die zum Zeitpunkt der Kündigung von ihrer Schwangerschaft nichts wussten.
In einem bedeutenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht in Deutschland den besonderen Kündigungsschutz, der schwangeren Frauen gemäß dem Mutterschutzgesetz zusteht, klargestellt.

Das Gericht stellte fest, dass Ansprüche auf Kündigungsschutz rückwirkend geltend gemacht werden können, wenn eine Frau zum Zeitpunkt der Kündigung von ihrer Schwangerschaft nichts weiß und erst nach Ablauf der regulären dreiwöchigen Frist zur Einreichung solcher Ansprüche von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Entscheidung, die vom zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt verkündet wurde, war im Fallnummer 2 AZR 156/24 formuliert. Es wurde bestätigt, dass der Beginn der rechtlichen Frist zur Einreichung eines Anspruchs in solchen Fällen von der medizinischen Bestätigung der Schwangerschaft abhängt.

Folglich haben betroffene Arbeitnehmerinnen ein zweiwöchiges Zeitfenster ab dem Zeitpunkt, an dem ihre Schwangerschaft medizinisch bestätigt wird, um beim Arbeitsgericht Rechtsmittel einzulegen.

Dieses Urteil entstand aus dem Fall einer medizinischen Fachkraft, die auf Augenheilkunde spezialisiert ist und deren Vertrag mit einem Schreiben vom 14. Mai 2022, wirksam zum Ende Juni 2022, gekündigt wurde. Obwohl sie Ende Mai einen Schwangerschaftstest durchgeführt hatte, konnte sie erst am 17. Juni 2022 einen Termin bei ihrer Frauenärztin vereinbaren, bei dem sie erfuhr, dass sie zum Zeitpunkt der Kündung durch ihren Arbeitgeber schwanger war.

Das Gericht erkannte an, dass von ihr nicht vernünftigerweise erwartet werden konnte, ihren Schwangerschaftsstatus allein aus einem Heimschwangerschaftstest zu kennen, und dass ihr Anspruch daher trotz des Ablaufs des üblichen Fristenrahmens zulässig war.

Das Urteil stärkt den bestehenden Schutz für schwangere Beschäftigte und unterstreicht die Wichtigkeit, dass Arbeitgeber die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes einhalten.

Es folgt früheren Urteilen von unteren Gerichten, die ebenfalls zugunsten des Anspruchs der Arbeitnehmerin auf Arbeitsplatzsicherheit entschieden hatten, basierend auf dem Kündigungsverbot im Zusammenhang mit Schwangerschaft.

Dieser Fall hebt die sich entwickelnde Landschaft des Arbeitsrechts in Deutschland hervor, insbesondere in Bezug auf die Rechte schwangerer Beschäftigter und die Verpflichtungen der Arbeitgeber, diese Rechte in ihren Arbeitspraktiken zu schützen.
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